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Einige Beispiele aus den Anpassungen der Golfregeln für Golfspieler mit Behinderung. Zum Teil sind diese Regeln sehr unverständlich, bei Fragen zu den einzelnen Behinderungen geben wir jedoch gern Hilfestellung.

Golfspieler mit Amputationen
Das derzeit einzig wichtige Problem in Bezug auf Golfspieler mit Amputationen ist der Status von unterstützenden Prothesen. Decision 14-3/15 klärt die Position des R & A zu diesen Prothesen und wird im Folgenden wiedergegeben:

Beinprothesen oder Armprothesen sind keine künstlichen Hilfsmittel im Sinne der Regel 14-3., auch wenn z.B. eine Beinprothese eigens zu dem Zweck verändert wurde, um dem Spieler beim Spielen zu helfen, oder wenn z.B. eine Armprothese eine spezielle Vorrichtung zum Greifen eines Golfschlägers hat. Ist die Spielleitung jedoch der Ansicht, dass eine Prothese in einer Weise verändert worden ist, dass dem Spieler daraus ein unangemessener Vorteil gegenüber anderen Spielern entsteht, so ist sie berechtigt, diese Prothese als ein künstliches Hilfsmittel im Sinne von Regel 14-3. zu werten.

Das Hereinsteigen in Bunker oder Heraussteigen aus Bunkern durch beinamputierte Golfspieler, die eine Prothese tragen, stellt ein mögliches Problem dar - eine Situation, die aber eher selten vorkommen wird. Daher sollte Regel 28 (Ball unspielbar) ohne Änderung angewandt werden.

Golfspieler mit Rollstuhl
Offensichtlich ist hier der wichtigste Punkt, wie diese Regel auf Golfspieler, die einen Rollstuhl benutzen, angewandt werden soll, wenn sie ihren Ball, der im Bunker liegt, nicht erreichen können. Derzeit bewegen Golfspieler im Rollstuhl den Ball oft nahe an den Rand des Bunkers und spielen ihn dann ohne Strafschlag oder lassen den Ball außerhalb des Bunkers unter Hinzurechnung eines Strafschlages fallen.

Diese Vorgehensweise schafft das Potential für eine eindeutige Ungerechtigkeit. Nehmen wir den Fall, dass zwei Golfspieler im Rollstuhl gegeneinander spielen und der Ball beider Spieler in einem Bunker liegen bleibt. Ist einer der Bälle spielbar und der andere unspielbar, werden beide Spieler gleich behandelt - ein entscheidender Vorteil für den Spieler, dessen Ball unspielbar war.

Bevor eine Lösung für dieses Problem vorgeschlagen wird, muss eine weitere mögliche Ungerechtigkeit beachtet werden. So sind die möglichen Optionen für einen Golfspieler ohne Behinderung zu betrachten, wenn er einen Schlag spielt und der Ball in einem Bunker liegen bleibt. Er kann den Ball spielen, wie er liegt. Erachtet er seinen Ball für unspielbar, muss er unter Hinzurechnung einer Strafe von einem Schlag:

a. einen Ball so nahe wie möglich der Stelle spielen, wo der ursprüngliche Ball zuletzt gespielt wurde; oder
b. einen Ball innerhalb zweier Schlägerlängen von der Stelle, wo der Ball lag, nicht näher zum Loch, fallen lassen; oder
c. einen Ball in beliebiger Entfernung hinter dem Punkt fallen lassen, wo der Ball lag, wobei dieser Punkt auf gerader Linie zwischen dem Loch und der Stelle, wo der Ball fallen gelassen wird, liegen muss.

Ist der unspielbare Ball in einem Bunker, so darf der Spieler nach a, b oder c dieser Regel verfahren. Verfährt er nach b oder c, so muss ein Ball in dem Bunker fallen gelassen werden.

Der Golfspieler ohne Behinderung kann daher seinen nächsten Schlag außerhalb des Bunkers vornehmen, doch statt einfach einen Ball außerhalb des Bunkers fallen zu lassen, muss er zu der Stelle zurückkehren, von der er zuletzt gespielt hat. In einigen Fällen kann dies dazu führen, dass er einen vollständigen Schlag spielen muss, nur um wieder in Höhe des Bunkers zu liegen - dies entspricht demnach zwei Strafschlägen. Daher führt dieses Problem zu einer noch größeren Ungerechtigkeit, wenn ein Golfspieler ohne Behinderung gegen einen Golfspieler mit Behinderung spielt.